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Tarife

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Pflichtleistungen

Leistungen, welche aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt werden, gelten als Pflichtleistungen. 

Es handelt sich um pflegerische Leistungen für 
  • ­Abklärung und Beratung (KLV-A)
  • ­Untersuchung und Behandlung (KLV-B)
  • Grundpflege (KLV-C)

Diese Leistungen werden direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt. Der Bedarf muss durch den behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Das entsprechende Meldeformular wird durch die Spitex eingeholt.

Patientenbeteiligung

Die Kundin und der Kunde bezahlt an die oben genannten Leistungen einen Anteil von 20% an die Pflegekosten, jedoch maximal Fr. 15.35 pro Tag. Dieser Betrag wird von der Krankenversicherung nicht rückvergütet.

Nichtpflichtleistungen

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nicht kassenpflichtig und werden den Kundinnen und Kunden verrechnet. 
Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an und übernehmen einen Teil der Kosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Der Tarif für hauswirtschaftliche Leistungen beträgt Fr. 40.00/Stunde.

Hilfsmittel

Das für die Pflege und die Behandlung notwendige Verbrauchsmaterial verrechnen wir gemäss der aktuell gültigen Mittel- und Gegenstandsliste (MiGel) direkt dem Krankenversicherer.

Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Gehstöcke und weiteres Material können bei uns gemietet oder gekauft werden.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Brigitte Looser
Administration, Mitarbeiterin
071 374 27 55
info@spitexneckertal.ch